Bebauungspläne
Im Gebiet der Gemeinde Kirchlinteln regeln derzeit ca. 90 Bebauungspläne die Bebaubarkeit einzelner Grundstücke. Sie treffen Aussagen zur Art (was darf gebaut werden und welche Nutzung darf dort stattfinden) und oder zum Maß (bspw. wieviel Fläche darf überbaut werden, wie hoch dürfen Gebäude werden) der baulichen Nutzungen. Viele dieser Pläne wurden inzwischen durch eine oder mehrere Änderungen den Entwicklungen oder Bedürfnissen angepasst.
Für viele der Pläne existieren daneben noch Regelungen zur Gestaltung entweder direkt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan oder als besondere Satzungen für die Ortschaften Holtum (Geest), Neddenaverbergen und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 „Ortskern“ der Ortschaft Kirchlinteln.
Unten aufgeführt finden Sie die kürzlich in Kraft getretenen Bebauungspläne bzw. Änderungen.
Bitte beachten Sie, dass neben den Bebauungsplänen auch noch Gestaltungssatzungen gelten könnten. Wir sind bemührt, nach und nach auch die älteren Pläne hier zu veröffentlichen.
Unterlagen zu laufenden Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen finden Sie unter
Bebauungspläne