Weitere Satzungen
Neben den Bebauungsplänen, die als Satzungen beschlossen werden, gibt es weitere Satzungen als planerische Instrumente der Gemeinde.
Gestaltungssatzungen
Die sogenannten Gestaltungssatzungen finden sich häufig direkt im Zusammenhang mit dem einzelnen Bebauungsplan.
Gestaltungssatzungen bestehen für die Ortschaften Neddenaverbergen und Holtum (Geest) sowie für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 12 "Ortskern" und der Nr. 23 "Westlich Speckener Straße" der Ortschaft Kirchlinteln.
Die sogenannten Gestaltungssatzungen nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) können Regelungen zur äußeren Gestaltung der Gebäude und der Baugrundstücke treffen.
Innenbereichssatzungen
Die sogenannte Innenbereichssatzung nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) grenzt Bereiche ab, die zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören sollen.