Gemeinde Kirchlinteln

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Bekanntmachungen

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04.03.2022

Rathaus und Politik

Satzungsänderung Aufwandsentschädigungen sowie den Ersatz von Auslagen, Verdienstausfall und Fahrtkosten

Wappen Kirchlinteln

Aufgrund der §§ 10, 44, 54 und 55 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Kirchlinteln in seiner Sitzung am 17.02.2022 folgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen sowie den Ersatz von Auslagen, Verdienstausfall und Fahrtkosten für die Ausübung von Amt und Mandat und ehrenamtlicher Tätigkeit (Entschädigungssatzung) beschlossen:

13.01.2022

Rathaus und Politik

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr (Feuerwehrgebührensatzung)

(Feuerwehrgebührensatzung)

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Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), des § 29 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) in der Fassung vom 18.07.2012 (Nds. GVBI. S. 589) und der §§ 2, 4 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 20.04.2017 (Nds. GVBI. S. 121) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Kirchlinteln in seiner Sitzung am 09.12.2021 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr (Feuerwehrgebührensatzung) beschlossen.

13.01.2022

Rathaus und Politik

17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung

(Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung)

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Aufgrund der §§ 10, 58 und 111 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), der §§ 5, 6 und 8 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 20.04.2017 (Nds. GVBI. S. 121) und des § 6 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AG AbwAG) vom 24.03.1989 (Nds. GVBI. S. 69) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Kirchlinteln in seiner Sitzung am 09.12.2021 folgende 17. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Kirchlinteln (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) beschlossen:

13.01.2022

Rathaus und Politik

20. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen

(Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen)

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Aufgrund der §§ 10, 58 und 1 1 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576), der 5, 6 und 8 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom 20.04.2017 (Nds. GVBI. S. 121) und des § 6 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AG AbwAG) vom 24.03.1989 (Nds. GVBI. S. 69) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Kirchlinteln in seiner Sitzung am 09.12.2021 folgende 20. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Gebührensatzung für Grundstücksabwasseranlagen) beschlossen:

10.09.2021

Rathaus und Politik

Bebauungsplan Nr. 65 „Auf dem Breck – Erweiterung“, Ortschaft Kirchlinteln mit örtlicher Bauvorschrift

Bauleitplanung

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

20.08.2021

Leben in der Gemeinde

Bürgerbeteiligung für Friedhofsplanung

Logo Pressemitteilung Bürgerbeteiligung Friedhöfe

Einladung zur Einwohnerversammlung für die Orte Bierde, Böhme, Altenwahlingen, Groß Häuslingen und Otersen. Für die Friedhöfe dieser Ortschaften sollen unter Einbindung der Einwohnerinnen und Einwohner Konzepte entwickelt werden, um die Friedhöfe attraktiver zu gestalten und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.

06.05.2021

Rathaus und Politik

Aufforderung zur Abgabe von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe des Wahlgebietes

Kommunalwahlen 2021_Logo

Die Gemeindewahlleitung der Gemeinde Kirchlinteln gibt für die Gemeindewahl (Wahl der Vertretung und Bürgermeisterwahl) am 12.09.2021 aufgrund der §§ 16 und 45a, 45b Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt:

29.04.2021

Wirtschaft & Marketing

Lärmaktionsplanung der Gemeinde Kirchlinteln

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Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47d Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

29.04.2021

Rathaus und Politik

Bebauungsplan Nr. 58 „Eschweg / Steinfeld“, Ortschaft Otersen mit örtlicher Bauvorschrift - Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Geltungsbereich geänderter B-Plan Nr. 58 Eschweg / Steinfeld - Ortschaft Otersen

Der Rat der Gemeinde Kirchlinteln hat in seiner Sitzung am 18.03.2021 den Bebauungsplan Nr. 58 „Eschweg / Steinfeld“ mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung beschlossen.

20.01.2021

Allgemein

Steuererklärung 2020

Header für Finanzen

Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2020.

05.01.2021

Rathaus und Politik

Abgabenfestsetzung für das Kalenderjahr 2021

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Steuer- und Gebührenfestsetzung der Gemeinde Kirchlinteln für das Kalenderjahr 2021

13.11.2020

Rathaus und Politik

Bebauungsplan Nr. 58 „Eschweg / Steinfeld“, Ortschaft Otersen; Erneut öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Geltungsbereich geänderter B-Plan Nr. 58 Eschweg / Steinfeld - Ortschaft Otersen

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kirchlinteln hat am 02.11.2020 aufgrund des geänderten Entwurfs einschl. der Begründung die erneute öffentliche Auslegung für den Bebauungsplan Nr. 58 „Eschweg / Steinfeld“, Ortschaft Otersen mit örtlicher Bauvorschrift beschlossen.

05.11.2020

Rathaus und Politik

Flurbereinigungsbeschluss

Wappen Kirchlinteln

Aufgrund des § 86 Abs.1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 547) -zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794)- wird das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Holtum (Geest), Landkreis Verden, angeordnet.

16.07.2020

Rathaus und Politik

Bebauungsplan Nr. 58 „Eschweg / Steinfeld“, Ortschaft Otersen; Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kirchlinteln hat am 04.04.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 58 „Eschweg / Steinfeld“, Ortschaft Otersen mit örtlicher Bauvorschrift gefasst.

27.04.2020

Rathaus und Politik

Bebauungsplan Nr. 62 „Allerweg“, Ortschaft Luttum; Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Bebauungsplan Nr. 62 „Allerweg“, Ortschaft Luttum

Der Rat der Gemeinde Kirchlinteln hat in seiner Sitzung am 02.04.2020 den Bebauungsplan Nr. 62 „Allerweg“ mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung und zugleich Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 31 „nördlich der L 160“ beschlossen.

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