Aktuelle Planverfahren
B-Plan Nr. 73 „Grundschule Luttum"
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kirchlinteln hat in seiner Sitzung am 28.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Grundschule Luttum“, beschlossen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 3,68 ha und liegt zwischen den Ortschaften Luttum und Hohenaverbergen der Gemeinde Kirchlinteln (siehe Lageplan).
Der Grundschulstandort Luttum liegt bauplanungsrechtlich im sog. Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Aufgrund der gesetzlichen Anforderung, Grundschulen für den Betrieb als Ganztagsschulen ab 2026 umzurüsten, werden Umbaumaßnahmen erforderlich. Im Außenbereich sind jedoch lediglich die sog. privilegierten Vorhaben des § 35 Abs. 1 BauGB zulässig, zu denen Schulen und Kindergärten nicht zählen. Daher ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, damit baugenehmigungspflichtige Maßnahmen am Schulstandort erfolgen können und dieser somit dauerhaft gesichert werden kann.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Grundschule Luttum“ bekannt gemacht.
Außerdem wird hiermit durch Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 08.09.2025 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Die Unterlagen können vom 13.10.2025 bis einschließlich 14.11.2025 auf der Homepage der Gemeinde Kirchlinteln unter www.kirchlinteln.de (https://www.kirchlinteln.de/bauen-wirtschaft/bauen/aktuelle-planverfahren/) eingesehen werden. Im Weiteren liegen die Unterlagen in dem genannten Zeitraum während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, Erdgeschoss Zimmer 8, zur Einsichtnahme aus.
Die Planunterlagen können außerdem über das UVP-Portal Niedersachsen (www.uvp-verbund.de) unter dem Suchbegriff Bauleitplanung Kirchlinteln eingesehen werden.
Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans können im Laufe der Dauer der Auslegung bei der Gemeinde Kirchlinteln, Sachgebiet Gemeindeentwicklung und Bauen, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln, oder per E-Mail (beteiligung@morarchitekten.de) eingereicht werden. Zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer 04236-8734.
Kirchlinteln, den 02.10.2025
Gemeinde Kirchlinteln
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez. Frank Weiberg L.S.
B-Plan Nr. 69 „Gewerbegebiet Bendingbostel – Erweiterung"
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kirchlinteln hat in seiner Sitzung am 06.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Gewerbegebiet Bendingbostel - Erweiterung“ beschlossen. In seiner Sitzung am 15.06.2022 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kirchlinteln dem Entwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Gewerbegebiet Bendingbostel - Erweiterung“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Süden der Ortschaft Bendingbostel und östlich der Bendingbosteler Dorfstraße (Kreisstraße 22), siehe Lageplan. Inhalt der Planung ist die Festsetzung von „Gewerbegebieten“ sowie von Kompensationsmaßnahmen. Damit soll die vorgesehene Erweiterung der bestehenden gewerblichen Betriebsflächen an diesem Standort planungsrechtlich vorbereitet und ermöglicht werden. Zudem werden die Eingriffe in Natur und Landschaft innerhalb des Geltungsbereiches kompensiert.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 „Gewerbegebiet Bendingbostel - Erweiterung“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht (inkl. Anhänge I-III), in der Zeit vom 04.07.2022 bis einschließlich 04.08.2022 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln, öffentlich ausgelegt. Die Planung kann ergänzend auf der Homepage der Gemeinde unter www.kirchlinteln.de (https://www.kirchlinteln.de/bauen-wirtschaft/bauen/aktuelle-planverfahren/) eingesehen werden.
Stellungnahmen können im Laufe der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrft bei der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln, oder per E-Mail (stabsstelle@kirchlinteln.de) vorgebracht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass gleichzeitig folgende umweltbezogene Stellungnahmen bereits vorliegen sowie folgende umweltbezogene Informationen verfügbar sind und ebenfalls mit ausgelegt werden:
Umweltbezogene Stellungnahmen:
1) Landkreis Verden (Stellungnahme vom 30.08.2021):
Naturschutz und Landschaftspflege:
Anregung, Festsetzungen zu Versickerungsmulden und deren Konkretisierung hinsichtlich der Lage sowie deren naturnahen Gestaltung aufzunehmen. Anregung, eine einreihige freiwachsende Hecke mit Überhältern (Stieleiche) und einem beidseitigen Saum an Stelle der vorgesehenen Baum-Strauchhecke zur randlichen Eingrünung festzusetzten.
Anregung, den unmittelbar an die geplante Gewerbefläche angrenzenden Bereich der Kompensationsfläche in einem 20 m breiten Streifen nur mit Sträuchern zu bepflanzen.
Wasserwirtschaft:
Hinweis auf die Lage einer Teilfläche des Plangebietes innerhalb des Wasserschutzgebietes Langenberg und die daraus resultierende Notwendigkeit zur Berücksichtigung der Schutzgebietsverordnung sowie der einschlägigen rechtlichen und technischen Bestimmungen.
Hinweise zur Bemessung und der technischen Ausführung von Anlagen zur Versickerung des Niederschlagswassers.
Bodenschutz
Hinweise zur Behandlung des Oberbodens während der Baumaßnahmen und Meldepflicht bei bisher unbekannten von Bodenbelastungen.
Immissionsschutz:
Hinweis, dass bei der Realisierung konkreter Bauvorhaben die Einhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingente nachzuweisen sind.
2) Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (Stellungnahme vom 23.07.2021)
Hinweis auf die Lage des Plangebietes in einem Jettiefflugkorridor. Hinweis, dass Beschwerden und Ersatzansprüche, die sich auf die vom Flugplatz/Flugbetrieb ausgehenden Emissionen wie Fluglärm etc. beziehen, nicht anerkannt werden.
3) Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Stellungnahme vom 10.08.2021):
Hinweis, dass keine besonderen Anforderungen im Hinblick auf den erforderlichen Untersuchungsaufwand und den Detaillierungsgrad der Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen.
Der dauerhafte Entzug landwirtschaftlich genutzter Flächen wird kritisch gesehen und auf die Bodenschutzklausel im Baugesetzbuch hingewiesen. Anregung, den bei einer zukünftigen Bebauung anfallenden Bodenaushub möglichst einer landwirtschaftlichen Verwertung im Sinne einer Standortverbesserung an anderer Stelle zuzuführen.
Hinweis auf zeitweise auftretende ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen und das Rücksichtnahmegebot dementsprechend zu konkretisieren .
Anregung zur Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange bei der Planung von Kompensationsmaßnahmen. Anregung für Kompensationsmaßnahmen eine außerlandwirtschaftliche Flächeninanspruchnahme vorzuziehen.
4) Trinkwasserverband Verden (Stellungnahme vom 11.08.2021):
Anregung, aufgrund wiederkehrender Hitze- und Trockenperioden, im Bebauungsplan die verpflichtende Vorgabe der Niederschlagswasserrückhaltung und -nutzung für Brauchwasserzwecke (z. B. Bewässerung) vorzusehen.
5) Niedersäschsische Landesforsten (Stellungnahme vom 30.07.2021):
Hinweise zur vorgesehenen Kompensationsmaßnahme.
6) Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle (Stellungnahme vom 13.08.2021):
Hinweis zur schalltechnischen Untersuchung.
7) Unterhaltungsverband Goh-Bach (Stellungnahme vom 25.08.2021):
Allgemeiner Hinweis auf die Einhaltung von Gewässerrandstreifen sowie die Vermeidung von Eintragungen in Gewässer.
Umweltbezogene Informationen:
1) Biotoptypenkartierung (Stand: April 2021): Bestandsaufnahme der Biotoptypen im Plangebiet. Es sind Biotoptypen mit einer geringen Bedeutung (Acker, sonstige Weidefläche, locker bebautes Einzelhausgebiet, Gewerbegebiet), einer geringen bis allgemeinen Bedeutung (Intensivgrünland trockener Minderalböden) sowie einer allgemeinen Bedeutung (Strauch-Baumhecke) vorhanden (Anhang II).
2) Umweltbericht: Beschreibung der Umweltauswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild, Biologische Vielfalt, Sonstige Sach- und Kulturgüter, Schutzgebiete und -objekte, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern mit geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen.
Von kompensationserheblichen Beeinträchtigungen sind die Schutzgüter Fläche, Boden sowie Pfanzen und Tiere betroffen.
Zur Deckung des ermittelten Kompensationsbedarfs ist die Entwicklung einer Strauch-Baumhecke sowie der Biotop Waldrand mittlerer Standorte im Plangebiet vorgesehen.
3) Schalltechnisches Gutachten (Bonk – Maire – Hoppmann PartGmbB, 28.01.2021): Untersuchung zu Schallemissionen und Emissionskontingenten für die neuen Gewerbeflächen (Anhang I)
4) Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes für den B-Plan Nr. 69 „Gewerbegebiet Bendingbostel Erweiterung“ (Ingenieurgeologisches Büro underground, 26.07.2021): Es wurden acht Kleinrammbohrungen durchgefüht und die Versickerungsfähigkeit des Bodens untersucht (Anhang III).
Kirchlinteln, den 24.06.2022
Der Bürgermeister
gez. Arne Jacobs
Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes für den B-Plan Nr. 69
19. Änderung Flächennutzungsplan
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kirchlinteln hat in seiner Sitzung am 06.07.2020 die Aufstellung der 19. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. In seiner Sitzung am 15.06.2022 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Kirchlinteln dem Entwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung der 19. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes befindet sich im Süden der Ortschaft Bendingbostel und östlich der Bendingbosteler Dorfstraße (Kreisstraße 22), siehe Lageplan. Inhalt der Änderung ist die Darstellung von Gewerblichen Bauflächen, und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft sowie einer Privaten Grünfläche „Weide und Auslauf“. Damit soll die vorgesehene Erweiterung der bestehenden gewerblichen Betriebsflächen an diesem Standort sowie die erforderliche Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft planungsrechtlich vorbereitet werden. Zudem trennt die Grünfläche die angestrebte gewerbliche Nutzung von der vorhanden Wohnnutzung.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 19. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht (und Biotoptypenkartierung), in der Zeit vom 04.07.2022 bis einschließlich 04.08.2022 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln, öffentlich ausgelegt. Die Planung kann ergänzend auf der Homepage der Gemeinde unter www.kirchlinteln.de (https://www.kirchlinteln.de/bauen-wirtschaft/bauen/aktuelle-planverfahren/) eingesehen werden.
Stellungnahmen können im Laufe der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrft bei der Gemeinde Kirchlinteln, Am Rathaus 1, 27308 Kirchlinteln, oder per E-Mail (stabsstelle@kirchlinteln.de) vorgebracht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass gleichzeitig folgende umweltbezogene Stellungnahmen bereits vorliegen sowie folgende umweltbezogene Informationen verfügbar sind und ebenfalls mit ausgelegt werden:
Umweltbezogene Stellungnahmen:
1) Landkreis Verden (Stellungnahme vom 30.08.2021):
Naturschutz und Landschaftspflege:
Anregung, für den unmittelbar an die geplante Gewerbefläche angrenzenden Bereich der Kompensationsfläche keine Waldbäume 1. Ordnung zu pflanzen.
2) Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (Stellungnahme vom 23.07.2021)
Hinweis auf die Lage des Plangebietes in einem Jettiefflugkorridor. Hinweis, dass Beschwerden und Ersatzansprüche, die sich auf die vom Flugplatz/Flugbetrieb ausgehenden Emissionen wie Fluglärm etc. beziehen, nicht anerkannt werden.
3) Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Stellungnahme vom 10.08.2021):
Hinweis, dass keine besonderen Anforderungen im Hinblick auf den erforderlichen Untersuchungsaufwand und den Detaillierungsgrad der Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen.
Der dauerhafte Entzug landwirtschaftlich genutzter Flächen wird kritisch gesehen und auf die Bodenschutzklausel im Baugesetzbuch hingewiesen. Anregung, den bei einer zukünftigen Bebauung anfallenden Bodenaushub möglichst einer landwirtschaftlichen Verwertung im Sinne einer Standortverbesserung an anderer Stelle zuzuführen.
Hinweis auf zeitweise auftretende ortsübliche landwirtschaftliche Emissionen und das Rücksichtnahmegebot dementsprechend zu konkretisieren.
Anregung zur Rücksichtnahme auf agrarstrukturelle Belange bei der Planung von Kompensationsmaßnahmen. Anregung, für Kompensationsmaßnahmen eine außerlandwirtschaftliche Flächeninanspruchnahme vorzuziehen.
4) Trinkwasserverband Verden (Stellungnahme vom 11.08.2021):
Anregung, aufgrund wiederkehrender Hitze- und Trockenperioden, im Bebauungsplan die verpflichtende Vorgabe der Niederschlagswasserrückhaltung und -nutzung für Brauchwasserzwecke (z. B. Bewässerung) vorzusehen.
5) Niedersäschsische Landesforsten (Stellungnahme vom 30.07.2021):
Hinweise zur vorgesehenen Kompensationsmaßnahme.
6) Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle (Stellungnahme vom 13.08.2021):
Hinweis zur schalltechnischen Untersuchung.
7) Unterhaltungsverband Goh-Bach (Stellungnahme vom 25.08.2021):
Allgemeiner Hinweis auf die Einhaltung von Gewässerrandstreifen sowie die Vermeidung von Eintragungen in Gewässer.
Umweltbezogene Informationen:
1) Biotoptypenkartierung (Stand: April 2021): Bestandsaufnahme der Biotoptypen im Plangebiet. Es sind Biotoptypen mit einer geringen Bedeutung (Acker, sonstige Weidefläche, locker bebautes Einzelhausgebiet, Gewerbegebiet), einer geringen bis allgemeinen Bedeutung (Intensivgrünland trockener Mineralböden) sowie einer allgemeinen Bedeutung (Strauch-Baumhecke) vorhanden.
2) Umweltbericht: Beschreibung der Umweltauswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild, Biologische Vielfalt, Sonstige Sach- und Kulturgüter, Schutzgebiete und -objekte, Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern mit geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen.
Von kompensationserheblichen Beeinträchtigungen sind die Schutzgüter Fläche, Boden sowie Pflanzen und Tiere betroffen.
Kirchlinteln, den 24.06.2022
Der Bürgermeister
gez. Arne Jacobs
