Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan 4. Runde der Gemeinde Kirchlinteln gem. § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz
Gemäß „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) sowie § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist die Gemeinde Kirchlinteln verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen, da durch ihr Gemeindegebiet eine Hauptverkehrsstraße (A 27) verläuft, auf der Verkehrsbelastungen von mindestens 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr zu verzeichnen sind. In der aktuellen vierten Runde im Jahr 2024 ist der Lärmaktionsplan nunmehr zu überprüfen und fortzuschreiben. Ziel des Lärmaktionsplanes ist, die Lärmsituation zu ermitteln sowie ggf. Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde an der Fortschreibung des Lärmaktionsplans die Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Träger öffentlicher Belange beteiligt und informiert.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Der Rat der Gemeinde Kirchlinteln hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 den Lärmaktionsplan gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Umsetzung der vierten Runde der Umgebungslärmrichtlinie als Satzung beschlossen.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Kirchlinteln (4. Runde) ist mit dem Beschluss des Rates der Gemeinde Kirchlinteln am 20.06.2024 in Kraft getreten.
Dokumente
| Lärmaktionsplan (4 MB) | |
| Elektronische Bekanntmachung (67 kB) |