Spenden
Die Gemeinde Kirchlinteln wird erfreulicherweise immer wieder durch Spenden von Bürgerinnen und Bürgern unterstützt.
Allgemeine Informationen
Die Kommunen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben, annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteiligen (§ 111 Absatz 8 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz [NKomVG]).
Spenden sind freiwillige Zuwendungen, die sowohl in Form von Geldzuwendungen als auch als Sachzuwendungen möglich sind. Sie erfolgen ohne Gegenleistungen und dienen der Förderung steuerbegünstigter Zwecke. Diese steuerbegünstigten Zwecke sind in § 52 Abgabenordnung (AO) abschließend aufgezählt.
Um die erforderliche Transparenz über die Herkunft und die Verwendung der Spenden sicherstellen zu können, muss die Gemeinde über die Annahme und Vermittlung der Spenden im Einzelfall entscheiden (§ 26 Absätze 1 und 2 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung [KomHKVO]):
- Bei einem Wert von bis zu 100,00 € entscheidet der Bürgermeister.
- Bei einem Wert von 100,01 € bis 2.000,00 € entscheidet der Verwaltungsausschuss.
- Bei einem Wert ab 2.000,01 € entscheidet der Rat.
Diese Werte beziehen sich jeweils auf den Gesamtbetrag an Spenden innerhalb eines Kalenderjahres. Im Falle einer Sachspende wird eine entsprechende Bewertung des Sachwertes durchgeführt.
Informationen für Spenden an Einrichtungen der Gemeinde
Sofern eine Einrichtung der Gemeinde einen Förderverein hat, gibt es die Möglichkeit Spenden direkt an die entsprechenden Fördervereine der Einrichtungen zu richten. Zu den Einrichtungen der Gemeinde zählen die Kindergärten, Schulen und Feuerwehren im Gemeindegebiet. Fördervereine mit Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes können in diesen Fällen eigenständig Zuwendungsbestätigungen ausstellen.
Welche Nachweise sind für meine Steuererklärung erforderlich?
Bis zu einem Wert von 300,00 € je Zahlung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts als Spendennachweis (§ 50 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung [EStDV]). Diese muss sowohl Ihren Namen und Kontonummer als auch den Spendenzweck und die Gemeinde als Spendenempfängerin erkennen lassen.
Bei Beträgen die darüber hinaus gehen wird eine Zuwendungsbestätigung (sog. Spendenbescheinigung) benötigt. Diese wird durch die Gemeinde als Spendenempfängerin ausgestellt.
Sollten Sie auch bei einer Spende bis 300,00 € eine Zuwendungsbestätigung wünschen, können Sie dies in der Überweisung vermerken.
Wann erhalte ich meine Zuwendungsbestätigung?
Je nach Spende und Zuständigkeit kann die Entscheidung über die Spendenannahme erst in der nächsten Verwaltungsausschuss- bzw. Ratssitzung getroffen werden. Die Zuwendungsbestätigung kann ausgestellt werden, sobald die Entscheidung über die Annahme getroffen wurde.
Auf welches Konto der Gemeinde Kirchlinteln kann meine Spende überwiesen werden?
Spenden können auf das folgende Konto der Gemeinde Kirchlinteln überwiesen werden:
Volksbank Niedersachsen-Mitte eG IBAN DE21 2569 1633 5009 1000 00