Hinweise:
1. Für die regelmäßigen Sonderdienste ist eine verbindliche schriftliche Anmeldung für das laufende Kindergartenjahr abzugeben. Es kann differenziert nach Tagen angemeldet werden.
2. Für eine vorzeitige Abmeldung vor Ende des Kindergartenjahres bedarf es eines besonderen Grundes (z.B. Beendigung der Berufstätigkeit, Wegzug o.ä.)
3. Die Gebühr für einen angemeldeten Sonderdienst beträgt 1,20 € je angefangene ½ Stunde. Die Gebühr wird mit der Kindergartengebühr erhoben. Die Fälligkeit richtet sich nach § 10 der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindergärten der Gemeinde Kirchlinteln.