Sämtliche Angaben in diesem Antrag werden für die Entscheidung über die Vergabe eines Vormittagsplatzes in den Kindergärten gemäß § 12 Abs. 3 des Nds. Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder benötigt. Nach § 21 Abs. 2 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch sollen Sie bei der Ermittlung des Sachverhaltes mitwirken. Eine Verweigerung der Auskunft kann zur Folge haben, dass ein Vormittagsplatz in einem Kindergarten nicht bereitgestellt werden kann.