Menü Suche
Ich versichere, dass einer der nachstehenden Gründe für die Erteilung des Wahlscheines gegeben ist:
An einen anderen als die wahlberechtigte Person persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird.
Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.
Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Ich bevollmächtige zur Entgegennahme der Unterlagen Herrn/Frau:
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
*) Pflichtfelder
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 UhrDonnerstag 09:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 17:00 UhrFreitag 09:00 - 12.00 Uhr
HIER Terminbuchung Bürgerservice
Landkreis Verden
Amtsgericht Verden
Finanzamt Verden
Ortsplan - Navigator
Aller-Leine-Tal
Hohe Heide
Bildungsverbund Schule-Beruf Verden
Kirchlintler Altarchiv
Kirchlintler Deposital-Archiv
VBN